Exkursion in den Bundestag

Automatisierte Gesichtserkennung – was spricht dafür und was dagegen? Dieses Thema wurde am 30.01.2019 im Bundestag debattiert, den wir, die Klasse 3990 (FOS), im Rahmen des Unterrichtsfaches Politikwissenschaften und Geschichte, am 30. Januar 2020 besuchten.

Nach der Sicherheitskontrolle im Besucherzentrum gelangten wir in das Herz der Demokratie – in den Bundestag. Nachdem wir zur Garderobe begleitet wurden, durften wir anschließend ziemlich zügig auf die Besuchertribüne.

Hintergrund der Debatte war, dass Innenminister Seehofer eine Reform der Bundespolizeigesetzes vorgelegt hatte, das der Bundespolizei den Einsatz von Videoüberwachung mit automatisierter Gesichtserkennung erlaubt, welche an 135 Bahnhöfen und 14 Flughäfen eingesetzt werden soll. Dagegen haben  die FDP- und Bündnis90/Grüne-Fraktionen einen Gegenantrag eingereicht.

Beobachtet von Sicherheitspersonal und Ordnern hörten wir dem Linken-Abgeordneten Andre Hahn zu. Hahn nannte die Reform „einen weiteren Schritt zum Überwachungsstaat“. Er forderte vom Bundestag ein klares Stoppzeichen, denn die Überwachung habe, seiner Ansicht nach, nachhaltig negative Auswirkungen darauf, wie sich Bürgerinnen und Bürger in der Öffentlichkeit bewegen. Dazu bringt er noch das Argument, dass dieser Vorgang in die informelle Selbstbestimmung eingreife und der öffentliche Raum nur noch zur Fahndung diene.

Die AfD-Fraktion bekannte sich aus „aktuell innenpolitischen Gründen und verfehlter Politik der Bundesregierung“ für den Einsatz der automatisierten Gesichtserkennung, hofft aber auf klare Regeln, damit keine Totalüberwachung entsteht und sie forderte auch Transparenz bei der Datensammlung und Auswertung.

Die Grünen waren  der Meinung, dass die Gesichtserkennung die Unschuldsvermutung in Frage stellt. Denn jeder Passagier werde als potenzieller Gefährder angesehen, bis seine Unschuld bewiesen sei.  Zudem glauben die Grünen, dass diese Reform nicht die Sicherheit erhöht, sondern eher den Personalmangel günstig ausgleichen würde.

Benjamin Strasser von der FDP-Fraktion nutzte seine Redezeit, um auf das Projekt des Fraunhofer Instituts aufmerksam zu machen, bei dem die Kameras verpixelt filmen und erst bei einem Getümmel oder bei einer Schlägerei klar filmten, aufzeichneten und die Gesichtserkennung einsetzt.

Die CDU-Fraktion befürwortet das Gesetz. Sie ging auf die Bedenken der FDP-Fraktion ein und sagte, dass alles klar geregelt werde, wer, wie lange und wofür die Daten ausgewertet werden. Passanten würden nur kurz abgescannt und bei einem Nichttreffer würden die Aufnahmen Sekunden später gelöscht. De Vries von der CDU fügte hinzu, dass erhobene Daten aus einer Datenbank nach einem Treffer erst von einem Beamten überprüft werden, bevor Maßnahmen eingeleitet werden. Michael Kuffer von der Union-Fraktion fügte noch hinzu, dass die Gesichtserkennung keinen Eingriff in die Grundrechte darstellt, sondern gewisse Grundrechte schützt; und zwar das Recht auf Leben und Gesundheit.

Wie dieses Gesetz am Ende aussehen wird, ist fraglich, da nicht klar ist, ob die Gerichte dies erlauben werden.
Neben einigen wenigen Zwischenrufen lief die Debatte ziemlich sachlich ab. Abgeordnete hatten sich gut auf ihre Reden vorbereitet, sprachen immer den Präsidenten, die Kollegen und uns, die Besucher, an, bevor sie mit ihren Reden angefangen haben.


Fazit:
Zwar werden die Debatten live übertragen, aber meistens schaffen es nur einzelne Szenen in die Tagesschau, Talkshows oder in andere politische Sendungen.  Eine Exkursion in den Bundestag ist deshalb sehr empfehlenswert und eine tolle Erfahrung.

Nach ca. 60 Minuten mussten wir die Tribüne verlassen, da noch viele andere Gruppen warteten. Nach einem kurzen Besuch der Kuppel endete die Exkursion und somit auch der Schultag.

Ann-Kathrin, Marie und Serkan (Klasse 3990)